Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Künste öffnen Welten
Unter dem Titel „Künste öffnen Welten“ initiiert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) als Förderer bundesweit Bündnisse für Bildung. Diese führen Projekte der kulturellen Bildung durch, die junge Menschen mit ihren Interessen ins Zentrum rücken. Schwerpunkt sind interdisziplinäre Projekte, in denen sich die Teilnehmenden kreativ und produktiv mit ästhetischen, künstlerischen, spielerischen und medialen Ausdrucksformen auseinandersetzen. Persönlichkeitsentwicklung, Selbstbildung und Voneinander-Lernen stehen dabei im Zentrum.
Was wird gefördert?
Die geförderten Projekte sollen Persönlichkeitsentwicklung durch Künste und Kultur, Spiel und Medien ermöglichen. Alle Sparten sind möglich, auch spartenübergreifende Ansätze oder die Einbeziehung von Alltags- oder Jugendkulturen. Die Teilnehmenden sollen in den Projekten selbst gestalterisch tätig werden und sich mit Inhalten beschäftigen, die sie bewegen. Das bedeutet, dass sie sich in den Projekten mit ihren Ideen und ihren Meinungen einbringen und mit ihren Interessen und Themen beschäftigen können.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, die in ihren Teilhabe- und Bildungschancen beeinträchtigt werden. Auch Projekte für junge Menschen, die mit Behinderungen leben oder Fluchterfahrung haben, können gefördert werden.
Formate
Zugangsprojekt: neue und niedrigschwellige Zugänge mit mind. 12 Plätzen an einem Standort oder auch durch mobile Angebote
Intensivprojekt: kontinuierliche oder zeitintensive Angebote i. d. R. am gleichen Standort mit 20 bis 40 Teilnehmenden
Netzwerkprojekt: für miteinander vernetzte und inhaltlich verbundene Angebote an verschiedenen Standorten mit mind. 60 Plätzen
Ein Projekt setzt sich aus mehreren Modulen (Veranstaltungsformaten) zusammen. Kernmodule sind Nachmittagskurse und/oder Wochenend-/Ferienworkshops. Als weitere Module sind Schnupperangebote und/oder das Verfahren zur Erstellung eines Kompetenznachweis Kultur möglich. Daneben ist in begründeten Fällen die Beantragung besonderer Bedarfe für spezifische Adressaten und Adressatinnen möglich.