Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Bündnis für Bildung? Wer ist ein geeigneter Bündnispartner? Wofür können die Fördermittel eingesetzt werden? Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Was ist ein Bündnis für Bildung?
Ein Bündnis für Bildung ist eine lokale Kooperation von wenigstens drei Partnern, die vor Ort gemeinsam „Kultur macht stark“-Projekte durchführen.
Wer kann Bündnispartner werden?
Bündnispartner sind Einrichtungen, Vereine oder auch Unternehmen, die lokal verankert sind und die sich für Kinder und Jugendliche engagieren wollen.
Die Partner in einem Bündnis sollten über unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven verfügen. Beispielsweise bringen sie den Zugang zur Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang mit ein, Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Es kann auch ein überregionaler Bündnispartner einbezogen werden, wenn er eine spezifische Expertise in das Bündnis einbringt, die lokal nicht gegeben ist. Die Möglichkeit, überregionale Bündnispartner einzubinden, soll vor allem in sehr ländlichen Kreisen die Bündnisbildung erleichtern.
Was ist Aufgabe der Bündnispartner?
Die Partner in einem Bündnis für Bildung sorgen gemeinsam dafür, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrem Sozialraum erreicht werden und mit ihnen vor Ort Projekte der kulturellen Bildung umgesetzt werden. Jeder Akteur bringt eigene Kompetenzen und Eigenleistungen ein und übernimmt eine klar definierte Aufgabe. Einer der Bündnispartner übernimmt die Gesamtkoordination. Die Initiativen in „Kultur macht stark“ übernehmen diese Aufgabe selbst und sind federführender Partner in jedem ihrer Bündnisse. In einem Bündnis, das bei Förderern finanzielle Mittel beantragt, ist ein lokaler Akteur zuständig für die Gesamtkoordination.
Die Bündnispartner sollen langfristig miteinander zusammenarbeiten und auch Kooperationen mit weiteren lokalen und kommunalen Akteuren eingehen. Ziel ist es, dauerhafte Netzwerke für mehr Bildungschancen zu bilden.
Wie und wo können Fördermittel beantragt werden?
Bei der Umsetzung von „Kultur macht stark“ arbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 27 bundesweit agierenden Programmpartnern zusammen, 22 „Förderern“ und fünf „Initiativen“. Für die Förderung lokaler Projekte bedeutet das Folgendes: Ein lokales Bündnis für Bildung kann für die Durchführung seiner Projektidee bei einem der 22 Förderer einen Antrag auf Fördermittel stellen. Dazu wählen die Bündnispartner einen Förderer aus, dessen Konzept gut zu den eigenen Ideen passt, und benennen einen federführenden Bündnispartner, der den Antrag über das Antragssystem von „Kultur macht stark“ stellt.
Die fünf Initiativen hingegen leiten keine Mittel weiter, sondern sind selbst Teil von Bündnissen und verwalten die Mittel für lokale Projekte auch selbst. Eine Beantragung von Fördermitteln ist daher bei Initiativen nicht möglich, wohl aber eine Bewerbung um eine Kooperation als Bündnispartner.
Einen Überblick über die Förderer und Initiativen sowie weitere Hinweise zu Bewerbung und Antragstellung finden Sie hier.
Wofür können die Fördermittel eingesetzt werden?
Grundsätzlich gilt: Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Ausgaben können gefördert werden. Gefördert werden können Sachausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, etwa für Mieten, Verpflegung oder Verbrauchsmaterial, außerdem Mittel für künstlerische oder pädagogische Fachkräfte und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche. Förderfähig sind auch Ausgaben für Vernetzungsaktivitäten der Bündnispartner, die zur Verstetigung der Bildungsangebote beitragen. Die spezifischen Fördermöglichkeiten der einzelnen Programmpartner von „Kultur macht stark“ sind im Antragssystem „Kumasta“ zu finden.
Welche Bildungsangebote können gefördert werden?
Gefördert werden außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, digitale Medienbildung und Leseförderung ebenso wie interkulturelle Projekte. Die Angebote können als einmalig oder regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durchgeführt werden, ebenso als Ferienfreizeiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind bereits bestehende Bildungsangebote sowie Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Was ist unter „außerschulischen“ Angeboten zu verstehen?
Dies bedeutet, dass die Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden und die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist. Schulen können in einem Bündnis für Bildung mitwirken, sie können jedoch nicht selbst Fördermittel beantragen. Bildungsprojekte in Kooperation mit Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden, sie können aber im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen oder auch im Rahmen von Projekttagen bzw. -wochen umgesetzt werden.
Was ist bei „Kultur macht stark“-Projekten im offenen und gebundenen Ganztag zu beachten?
Die grundlegenden Förderbedingungen für die Durchführung von „Kultur macht stark“-Projekten in Kooperation mit Schulen sind hier (Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag) festgelegt.
„Kultur macht stark“-Projekte, die räumlich an Schulen stattfinden, können sowohl im offenen als auch gebundenen Ganztag durchgeführt werden. Im gebundenen Ganztag können die Projekte in den Zeitfenstern des Ganztags stattfinden – sie müssen allerdings in Zeiten außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts stattfinden. Hier sind im Einzelfall landesspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die Teilnahme an einem „Kultur macht stark“-Angebot im Ganztag muss darüber hinaus auf Freiwilligkeit beruhen. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, alternative Angebote des gebundenen Ganztags zu nutzen, z. B. andere Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung oder Freispiel. Außerdem muss es möglich sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler jederzeit gegen die weitere Teilnahme am „Kultur macht stark“-Projekt entscheiden können.
Wer kann an den Bildungsangeboten teilnehmen?
Die Angebote sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in einer Risikolage aufwachsen, welche ihre Chancen auf Bildung einschränkt. Es gelten die im nationalen Bildungsbericht 2022 beschriebenen Risikolagen: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, niedriger Bildungsstand der Eltern. Grundsätzlich ist auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zulässig, sofern dies zur Förderung der primären Zielgruppe beiträgt.
Wird die Kooperation der Bündnispartner vertraglich festgelegt?
Ja. Die Partner, die sich zu einem Bündnis zusammenschließen wollen, sollten sich zum Zeitpunkt der Antragstellung über die Zusammenarbeit einig sein. Wird das Bündnis zur Förderung ausgewählt, schließen die Bündnispartner eine Kooperationsvereinbarung, in der die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner festgelegt werden.